AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Geltungsbereich der Bedingungen

Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

 

Leistung und Preise

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind gültig,  sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben können. Die Preise des Auftragnehmers sind Fertigpreise. Sie schliessen die Kosten für Porto ein, vorausgesetzt die Ware wird innerhalb der Schweiz oder ins Fürstentum Liechtenstein gesendet.

 

Zahlung und Zahlungsverzug

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich gegen Twint- oder Kreditkartenzahlung. Zusätzliche Kosten, die durch die Nichtannahme der Lieferung entstehen,  werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.  Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt  davon unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungs-verweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet. Ist eine Bereitstellung aussergewöhnlich grosser Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen nötig, so kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.  Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

 

Annulierungen (Vertrags-Rücktritt / Stornierung einer Bestellung)

Auftragsannullierungen sind nur möglich, solange der Auftrag noch nicht in Produktion ist. Allfällig anfallende Material- oder Bearbeitungskosten dürfen vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

Lieferung

Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor,  haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftragnehmers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist Ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschliesslich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörung im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Davon unberührt bleiben die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

 

Beanstandungen

Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschliessendem Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn , dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer  von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt.  Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürge. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

Verwahrung

Verwahrung, Versicherung Datenträger, Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger, Dateien und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.  Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für eine Versicherung der genannten  Gegenstände oder Daten hat der Auftragnehmer bei Bedarf selber zu sorgen.

 

Urheberrecht

Drucksachen und elektronische Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des  Auftragnehmers erstellt. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen  Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und dass die Drucksachen  weder wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten noch gegen die guten Sitten verstossen. Wird der  Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung  gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer  von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.